Die GRÜNEN drängen weiter auf eine Geschwindigkeitsreduzierung entlang der B224. Bereits im April 2012 hatten sie gemeinsam mit der SPD beantragt, „Tempo 50“ entlang der Bundesstraße auszuschildern. Jetzt wollen sie den Nutzen durch ein Lärmgutachten untermauern lassen.
„Unser Ordnungsamt braucht Rechtssicherheit, wenn es das Land verpflichtet, die Geschwindigkeit auf Tempo 50 zu reduzieren“, begründet Grünensprecher Bernd Lehmann den Gutachteraufwand. In einer Stellungnahme hatte der Kreis Recklinghausen im Juli 2012 deutlich gemacht, dass er als Aufsichtsbehörde die städtische Anordnung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen könne. Der Kreis räumte aber ein, dass das Ordnungsamt zum „Schutz der Bevölkerung vor Lärm“ Geschwindigkeitsbeschränkungen erlassen könne. Um den Nachweis zu erbringen, dass geringere Geschwindigkeiten auf der Bundesstraße auch zu weniger Lärm führen und somit der Eingriff „verhältnismäßig“ sei, empfiehlt der Kreis eine Schalluntersuchung im Rahmen einer Gesamtbilanz.
Die Bezirksregierung Münster unterstützt in Ihrem Schreiben vom 26.07.2012 das vom Kreis vorgeschlagene Vorgehen als „beanstandungsfrei“. Sie betont: „Weniger Tempo = Weniger Lärm: Grundsätzlich steigt der Lärmpegel bei Geschwindigkeiten über 50 km/h an.“
Die GRÜNEN wollen daher gemeinsam mit der SPD 10.000 EUR für die Begutachtung im Haushalt einplanen. Lehmann: „Wir wollen jetzt endlich bestandsverbessernde Maßnahmen an der B224 durchsetzen. Das Gutachten soll die Stadt dazu in der Lage versetzen!“
Schreiben der Bezirksregierung Münster zu bestandsverbessernden Maßnahmen auf der B 224 in Gladbeck
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