{"id":4199,"date":"2025-12-03T18:00:00","date_gmt":"2025-12-03T17:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gruene-gladbeck.de\/?p=4199"},"modified":"2025-12-02T19:54:00","modified_gmt":"2025-12-02T18:54:00","slug":"gruene-kritisieren-unklare-und-widerspruechliche-praxis-des-kommunalen-ordnungsdienstes-in-der-fussgaengerzone","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gruene-gladbeck.de\/?p=4199","title":{"rendered":"Gr\u00fcne kritisieren unklare und widerspr\u00fcchliche Praxis des Kommunalen Ordnungsdienstes in der Fu\u00dfg\u00e4ngerzone"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Schreitet der kommunale Ordnungsdienst gleicherma\u00dfen gegen Radfahrende wie gegen Autofahrende in der Gladbecker Fu\u00dfg\u00e4ngerzone ein? Mit der Antwort der Rechts- und Ordnungsdezernentin Marie-Antoinette Breil auf unsere Anfrage zeigen wir uns wegen der unterschiedlichen Behandlung der Verkehrsteilnehmenden unzufrieden. Weder wird die bestehende Rechtslage \u00fcberzeugend erl\u00e4utert, noch beantworte die Verwaltung unsere Frage nach den Gr\u00fcnden f\u00fcr die unterschiedlichen Kontrollen von Radfahrenden und Kraftfahrzeugen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ausgangspunkt unserer Anfrage war eine immer h\u00e4ufiger beobachtete Praxis: W\u00e4hrend der kommunale Ordnungsdienst (KOD) regelm\u00e4\u00dfig Radfahrende anspricht, Personalien feststellt und Verwarnungen ausspricht, kommt es vor, dass Kraftfahrzeuge au\u00dferhalb der Lieferzeiten direkt an KOD-Mitarbeitenden vorbeifahren \u2013 ohne erkennbares Einschreiten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Besonders irritiert sind wir dar\u00fcber, dass die Rechtsdezernentin ausschlie\u00dflich bei Radfahrenden und E-Scooter-Fahrenden betont, dass das Befahren der Fu\u00dfg\u00e4ngerzone ein klarer Versto\u00df gegen die Stra\u00dfenverkehrsordnung (\u00a7 41 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2, Zeichen 242.1\/242.2 StVO) sei. Bei Autofahrenden wird derselbe rechtliche Hinweis nicht erw\u00e4hnt, obwohl selbstverst\u00e4ndlich auch sie beim Befahren der Fu\u00dfg\u00e4ngerzone gegen genau diese Vorschrift versto\u00dfen. Warum diese rechtliche Einordnung nur gegen\u00fcber Radfahrenden hervorgehoben wird, bei Kraftfahrzeugen jedoch nicht, bleibt v\u00f6llig unklar! Dieser Unterschied in der Darstellung legt nahe, dass hier eine Wertung mitschwingt, die wir ausdr\u00fccklich nicht teilen \u2013 und die nicht so stehen bleiben kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Ebenso widerspr\u00fcchlich erscheint der Umgang mit der Frage des Einschreitens: Die Verwaltung best\u00e4tigt, dass der KOD Radfahrende rechtlich ebenso wenig anhalten darf wie Autofahrende. Die Ordnungsdezernentin macht in ihrer Antwort klar: \u201eAn dieser Stelle ist es sehr wichtig, dass der KOD stets eine Bitte zum Absteigen \u00e4u\u00dfert, nie Radfahrende n\u00f6tigt durch in den Weg stellen o.\u00e4.. Insofern ist ein rechtliches polizeiliches Anhalten des Radfahrenden im flie\u00dfenden Verkehr nach hiesiger Rechtsauffassung nicht gegeben.&#8220; Dennoch schreitet der KOD gegen\u00fcber Radfahrenden faktisch trotzdem durch die Aufforderung abzusteigen, die Feststellung von Personalien und das Aussprechen von Verwarnungen ein. Zudem verweist die Rechtsdezernentin darauf, dass der KOD auf Grundlage einer ordnungsbeh\u00f6rdlichen Generalklausel (\u00a7 14 OBG NRW) gegen\u00fcber Radfahrenden t\u00e4tig werden kann, wenn eine konkrete Gef\u00e4hrdung der \u00f6ffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorliegt. Beim Einschreiten gegen\u00fcber Kraftfahrzeugen in der Fu\u00dfg\u00e4ngerzone antwortet die Ordnungsdezernentin: \u201eDas Anhalten und Verwarnen von Autofahrenden im flie\u00dfenden Stra\u00dfenverkehr obliegt ausschlie\u00dflich der Polizei. Der KOD darf hier nicht eingreifen.&#8220;<\/p>\n\n\n\n<p>Gerade hier entsteht die zentrale Frage: Weshalb sieht die Verwaltung eine Gef\u00e4hrdungslage gem\u00e4\u00df der ordnungsbeh\u00f6rdlichen Generalklausel bei Radfahrenden, nicht aber bei illegal in die Fu\u00dfg\u00e4ngerzone einfahrenden Autos? Ein PKW stellt nach jedem gesunden Menschenverstand eine erheblich gr\u00f6\u00dfere Gefahr f\u00fcr Fu\u00dfg\u00e4nger:innen dar. Trotzdem bleibt die Verwaltung die Begr\u00fcndung f\u00fcr diese Ungleichbehandlung schuldig.&nbsp;Wir hatten in unserer Anfrage ausdr\u00fccklich nach der Begr\u00fcndung f\u00fcr diese Unterschiede gefragt \u2013 doch gerade diese Frage bleibt unbeantwortet. Die Verwaltung verweist pauschal auf die rechtliche Zust\u00e4ndigkeitsverteilung zwischen KOD und Polizei, ohne darzulegen, warum dieselbe Gef\u00e4hrdungseinsch\u00e4tzung offenbar nur bei Radfahrenden vorgenommen wird.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Eins machen wir deutlich: Dass Radfahrende wegen eines klaren Versto\u00dfes verwarnt werden, ist selbstverst\u00e4ndlich richtig! Wir kritisieren aber die deutliche Schieflage bei den Verkehrskontrollen und -ahndungen: Im Jahr 2024 wurden 84 Verwarnungen gegen Radfahrende ausgesprochen, 150 im laufenden Jahr 2025, aber keine einzige Verwarnung gegen Autofahrende. Dies steht in auff\u00e4lligem Gegensatz zu den Beobachtungen von Kraftfahrzeugen, die sich unerlaubt durch die Fu\u00dfg\u00e4ngerzone bewegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wir fordern daher, dass die Verwaltung kl\u00e4rt, wie rechtskonforme, konsistente und gefahrenorientierte Kontrollen k\u00fcnftig gestaltet werden k\u00f6nnen. Die Fu\u00dfg\u00e4ngerzone muss ein sicherer Raum f\u00fcr die Menschen sein, die sich dort aufhalten!<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.gruene-gladbeck.de\/cms\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/250908_Anfrage_KOD.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Unsere Anfrage zu den Kompetenzen des KOD beim flie\u00dfenden Verkehr vom 9. September 2025 (pdf)<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.gruene-gladbeck.de\/cms\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/Antwortschreiben-Anfrage-\u00a7-13.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage vom 26. November 2025 (pdf)<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Schreitet der kommunale Ordnungsdienst gleicherma\u00dfen gegen Radfahrende wie gegen Autofahrende in der Gladbecker Fu\u00dfg\u00e4ngerzone ein? 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