Die Gesamtergebnisplanung für den Haushalt 2022 konnte nur durch Auslagerung von Schulden in die Zukunft (sog. Corona-Isolation) mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden. Der Landrat in seiner Funktion als Untere Kommunalaufsicht stellt hierzu mit Schreiben vom 31. März 2022 fest: „[…] Allerdings gelingt dies nur unter Einbeziehung eines außerordentlichen Ertrages aus der Isolierung coronabedingter Schäden. Allein im Planungszeitraum 2022 – 2025 belaufen sich die Coronaschäden auf 35,3 Mio. € – unter Berücksichtigung der Beträge aus den Jahren 2020 und 2021 wird sich diese Summe auf einen Gesamtbetrag auf über 50 Mio. € erhöhen. […]“.
Aufgrund dieser weiterhin dramatischen Haushaltssituation hatte meine Fraktion bei den Haushaltsberatungen eine regelmäßige Befassung mit Möglichkeiten der Verbesserung von Haushaltseinnahmen und Minderung von Haushaltsausgaben in einer Finanzkommission beantragt. Dieses Ansinnen wurde mit 27 zu 23 Stimmen von der Ratsmehrheit bei einer Enthaltung abgelehnt (Beschluss 71/2021).
Da die Finanzkommission als Arbeitsgremium abgelehnt wurde, halten wir eine Befassung im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss für erforderlich.
Mit zuvor genannten Schreiben hat der Landrat das vom Rat beschlossene Haushalts- sicherungskonzept (HSK) mit Auflagen genehmigt. Gemäß der Nebenbestimmung Nr. 4 sind „die für das Jahr 2022 definierten Prüfaufträge des Haushaltssicherungskonzepts [..] vollständig im Jahr 2022 zu bearbeiten. Daraus ableitend sind prüffähige Maßnahmen zu beschreiben und deren Konsolidierungsbeitrag für den kommunalen Haushalt darzustellen.“
Hierzu haben Sie eine verwaltungsinterne Projektgruppe installiert, die sich mit der weiteren Konkretisierung der Maßnahmen und der Bestimmung von Konsolidierungs- beiträgen beschäftigt. In Ihrem Schreiben an die Fraktionen vom 6. April 2022 kündigen Sie an: „Es wird ein ‚Spagat‘ geben zwischen sorgfältiger Konzeptentwicklung und Kommuni- kation einerseits und schneller Bezifferung und Festlegung von Konsolidierungsbeiträgen andererseits.“
Zu der Konkretisierung und Ausarbeitung der Maßnahmen des Haushaltssicherungskon- zeptes bitten wir um einen Sachstand. Aufgrund der Bedeutung und der Komplexität des Sachverhalts wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie den Fraktionen bereits im Vorfeld (z.B. über eine Verwaltungsvorlage) Informationen zur Verfügung stellen können, damit eine Vorbereitung möglich ist.
Einen Beschlussentwurf behalten wir uns für die Sitzung vor.