Schutzmaßnahmen bei Krötenwanderung

Rechtzeitig vor der Laichzeit der Erdkröten erkundigen sich die GRÜNEN, welche Schutzmaßnahmen die Stadtverwaltung bei der Krötenwanderung ergreifen wird. Ab Ende Februar werden wieder hunderte von Erdkröten in Wittringen die Burgstraße und den Parkplatz auf ihrem Weg zu den Laichgewässern queren.

Vor einem Jahr hatte der Gladbecker Naturschutzbund (NABU) Alarm geschlagen, als in der Laichzeit hunderte Erdkröten auf ihrer Wanderung getötet wurden. Sie wurden in den Abendstunden von Autos auf den Zufahrten in den Wittringer Wald überfahren. Auch andere Amphibien wie Grasfrösche, Berg- und Teichmölche erlitten den Straßentod. Zum Schutz der bedrohten Tiere forderte der NABU daher, die Straßen während der Laichzeit in den Abendstunden zu sperren.

Diese Forderung unterstützten die GRÜNEN und hatten sich im vergangenen Jahr sowohl an die Bürgermeisterin als auch an die Untere Naturschutzbehörde beim Kreis Recklinghausen gewandt. Die Erdkröte zählt zu den besonders geschützten Arten, weil ihre Bestände durch die Eingriffe des Menschen gefährdet sind. Damit ist die Stadt verpflichtet, Schutzvorkehrungen zu treffen. Straßensperrungen sind nach Ansicht des NABU und der GRÜNEN eine wirksame Schutzmaßnahme für die wandernden Amphibien. Bettina Weist hatte vor einem Jahr Lösungen zugesagt.

„Es darf nicht wieder zur massenweisen Tötung der Kröten kommen!“

Ninja Lenz, Fraktionsvorsitzende

Die GRÜNE Fraktionsvorsitzende Ninja Lenz ruft in einem Schreiben an die Bürgermeisterin diese Zusage in Erinnerung. Sie erkundigt sich, welche Vorkehrungen getroffen werden. „Es darf nicht wieder zur massenweisen Tötung der Kröten kommen“, so Lenz. „Das müssen wir gemeinsam verhindern!“