Antrag für den Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität

Mit Solardach-Förderung zu mehr Energieautonomie

Eingebracht am:
04.03.2022

behandelt am:
17.03.2022

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat uns in erschreckender Weise die deutsche Abhängigkeit von fossilen Energien aus Russland vor Augen geführt: Rund 55 Prozent der Gasimporte, rd. 50 Prozent der Steinkohleimporte und rd. 30 Prozent der Erdölimporte kommen aus Russland. Der Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland fördert nicht nur den Klimaschutz, sondern auch die Unabhängigkeit und sichert die Energieversorgung.

Das Land NRW stellt den Städten und Gemeinden auf Grundlage des „Erlasses zur Kompensation von Schäden in Folge ausgebliebener Investitionen in den Klimaschutz in den Kommunen durch die Corona-Pandemie“ Kompensationsmittel („Billigkeitsleistungen“) für Klimaschutzmaßnahmen gemäß eines Verteilschlüssels zur Verfügung. Die Stadt Gladbeck kann insgesamt 91.949,18 EUR abrufen. Die Mittel muss die Stadt bis Ende Juni beantragen. Infos zur sog. Billigkeitsrichtlinie hält das Land hier vor: 

https://gruenlink.de/2gjd

Wir bitten die Verwaltung, den Ausschuss in der Sitzung über die geplante Verwendung der Mittel zu informieren. Sollte die Verwaltung noch keine konkreteren Klimaschutzmaßnahmen erarbeitet haben, schlägt meine Fraktion vor, ein kommunales Solarförderprogramm aufzulegen und die Mittel an Gladbecker Hauseigentümer:innen weiterzuleiten, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich unabhängiger in der Strom- und Wärmeversorgung zu machen. 

Gemäß dem Zensus 2011 gibt es in Gladbeck insgesamt 13.918 Wohngebäude. 747 Gebäude haben drei oder mehr Wohnungen, sind also sogenannte Mehrfamilienhäuser. Um insbesondere Mieter:innen von Solaranlagen auf Dächern profitieren zu lassen, könnte man vorrangig für diese Gebäude ein Zuschussangebot unterbreiten. Ziel könnte sein, auf 10 Prozent der Gebäude weitere Anlagen zu installieren. Mit den Mitteln aus der Billigkeits-richtlinie könnte man in diesem Fall jeder/jeden Hauseigentümer:in rechnerisch mit 1.225 EUR unterstützen, um die Energiewende vor Ort voranzutreiben. Gefördert werden sollten sowohl Photovoltaikanlagen mit Energiespeichern, als auch Solarthermieanlagen.

Die Weiterleitung der Mittel aus der Billigkeitsrichtlinie an die Bürger:innen auf Grundlage einer Förderrichtlinie hat den Vorteil, dass – anders als bei Investitionsmaßnahmen – die Ausführung unserer Kenntnis nach nicht bis Ende 2022 abgeschlossen sein muss. In diesem Fall muss die kommunale Förderrichtlinie beschlossen und müssen die Mittel bis zum Jahresende durch die Stadt abgerufen werden.

Meine Fraktion ist der festen Überzeugung, dass wir den Ausbau der erneuerbaren Energien ernst nehmen, dass wir die Energiewende forcieren und die Maßnahmen zum Schutz des Klimas erhöhen müssen. Es ist erschreckend, dass sich Ratsmitglieder weiter gegen eine bereits errichtete Windkraftanlage zu Wehr setzen, während zum Beispiel der Schwarzbau Datteln 4, der mit Importkohle befeuert wird, mit allen möglichen Mitteln legalisiert wird. 

In Abhängigkeit zum erbetenen Sachstandsbericht der Verwaltung zur Verwendung der Billigkeitsleistungen behalten wir uns folgenden Beschlussvorschlag vor.

Beschlussvorschlag:

Die Billigkeitsleistungen sollen für eine kommunale Solarförderung für Hauseigen-tümer:innen verwendet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Förderrichtlinie zu erarbeiten und dem Ausschuss zur Beratung und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Niederschrift zu unserem Tagesordnungspunkt