Anfrage gemäß § 13 der Geschäftsordnung

Kampf gegen Windmühlen – Kosten des Rechtsstreit

Gestellt am:
02.05.2022

steht zur Beantwortung aus
Windrad

Am 23. März unterlagen Sie, Frau Weist, beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit Ihrer Klage gegen den Kreis Recklinghausen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Windenergieanlage auf der Mottbruchhalde. Die Klage wurde abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der verwaltungsseitige, von der Mehrheit des Rates angefeuerte Kampf gegen Windmühlen wurde seit mindestens 11 Jahren betrieben. Zu den hier entstandenen Kosten des erfolglosen Unterfangens bittet meine Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie hoch belaufen sich die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen? Wenn hierzu noch keine Aufstellung vorliegt, bitten wir um Angabe einer groben Kostenschätzung.
  2. Welche Aufträge und Mandate hatte die Prozessbevollmächtigte Kanzlei Baumeister (einschließlich der Erstellung möglicher Rechtsgutachten)? Wie hoch belaufen sich hierfür die Kosten?
  3. Sind die Kosten für die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster gegen die Ablehnung des vorläufigen Rechtsschutzes in 2021 in den Angaben unter 1) inkludiert? Falls dies nicht der Fall ist, bitte ich um Angabe und Bezifferung der mit der Beschwerde entstandenen Kosten.
  4. In 2014 wurde ein Bauleitplanverfahren (Bebauungsplan Nr. 166, „Gebiet Mottbruchhalde“) eingeleitet und in 2016 eine Veränderungssperre erlassen. Welche externen Leistungen wurden hierfür durch die Verwaltung beauftragt (Gutachten, Planungen etc.) und welche Kosten sind hierfür entstanden?
  5. Über die Unwirksamkeit dieser (Negativ-) Planungen und der Veränderungssperre urteilte in 2017 zunächst das Verwaltungsgericht und in 2018 gleichermaßen das Oberverwaltungsgericht. Wie hoch waren die aus diesen beiden Rechtsauseinandersetzungen entstandenen Prozesskosten, die von der Stadt zu tragen waren?
  6. Gegen das Urteil unter 1) hat die Stadtverwaltung auf Grundlage der Beschlüsse der Mehrheit des Rates fristwahrend Rechtsmittel eingelegt. Wie hoch sind die hierfür entstehenden Kosten? Sollte hierfür kein Angebot oder kein Stundensatz der beauftragten Kanzlei vorliegen, bitten wir um Angabe einer groben Schätzung.
  7. Wurden im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit weitere Aufträge an Externe vergeben bzw. sind weitere Kosten entstanden, die noch nicht unter den Fragen 1) bis 6) aufgeführt sind? Ich bitte hierfür ebenfalls um Angaben.