Dringlichkeitsantrag für den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

Konsequenzen aus Abwassergebühren-Urteil

Eingebracht am:
26.05.2022

behandelt am:
30.05.2022
Kanal

Im Namen meiner Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantrage ich gemäß § 48 GO NRW, den Punkt „Konsequenzen aus dem Abwassergebühren-Urteil“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zu setzen. Die Dringlichkeit wird mit dem erst am 17. Mai erfolgten Urteilsspruch des Oberverwaltungsgerichts Münster und den hieraus resultierenden Widerspruchsmöglichkeiten von Eigentümer:innen begründet.

Begründung:

Laut dem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster seien Abwassergebühren in den meisten NRW-Kommunen zu hoch berechnet und die Bescheide damit rechtswidrig. Das OVG kam zu dem Schluss, dass die Kommunen bei der Kalkulation ihrer Abwassergebühren nur die Zinsen der letzten zehn Jahre zugrunde legen dürften. Bei der Abschreibung vom Wiederbeschaffungszeitwert müssten außerdem die realen Zinsen berücksichtigt werden. Der Zinssatz dürfte laut OVG derzeit nur bei 2,42 Prozent liegen.

Wir bitten die Verwaltung hierzu um einen Bericht zu den Auswirkungen auf die Abwassergebührensatzung. Die Verwaltung soll auch Auskunft geben, wie sie mit rechtswidrigen Bescheiden und dem Widerspruchsrecht der Immobilieneigentümer:innen umzugehen gedenkt. In den Blick genommen werden soll hier auch eine unbürokratische Entlastung der Bürger:innen aufgrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichts.

Einen Beschlussentwurf behalten wir uns für die Sitzung vor.

Pressemitteilung des OVG Münster zum Abwassergebühren-Urteil